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Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln von Produkten von SEA TO SUMMIT, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte umfassen ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung eines Produktes, ein Recht auf Minderung des Kaufpreises, ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder ein Recht auf Schadensersatz. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung des Produkts.

Die folgenden Informationen gelten nur für Kunden mit gewöhnlichem Wohnsitz in den Niederlanden: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist entspricht dem Zeitraum, in dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass das Produkt mit dem Vertrag und den gesetzlichen Konformitätsanforderungen übereinstimmt. Für Produkte, für die eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von weniger als 5 Jahren ab dem Kaufdatum gilt, bietet SEA TO SUMMIT die unten beschriebene verlängerte Gewährleistung.

Die folgenden Informationen gelten nur für Kunden mit gewöhnlichem Wohnsitz in Frankreich: Der Verbraucher hat eine Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Lieferung der Waren, um im Falle einer Vertragswidrigkeit die Erfüllung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu erwirken. Während dieser Frist muss der Verbraucher nur das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht aber den Zeitpunkt, zu dem sie aufgetreten ist.

Sieht der Kaufvertrag die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, so gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Zeitraums der Bereitstellung. Während dieses Zeitraums muss der Verbraucher nur das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes nachweisen, nicht aber den Zeitpunkt ihres Auftretens. Die gesetzliche Konformitätsgewährleistung verpflichtet den Gewerbetreibenden, gegebenenfalls alle Aktualisierungen vorzunehmen, die zur Aufrechterhaltung der Konformität der Waren erforderlich sind.

Die gesetzliche Konformitätsgewährleistung gibt dem Verbraucher das Recht, die Waren innerhalb von dreißig Tagen nach Antrag des Verbrauchers kostenlos und ohne größere Unannehmlichkeiten reparieren oder ersetzen zu lassen.

Werden die Waren im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung repariert, hat der Verbraucher Anspruch auf eine sechsmonatige Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistung.

Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, der Gewerbetreibende aber deren Austausch, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Austauschs der Ware.

Der Verbraucher kann den Kaufpreis mindern, indem er die Ware behält, oder vom Vertrag zurücktreten, indem er gegen Rückgabe der Ware eine vollständige Erstattung erhält, wenn

  1. der Gewerbetreibende sich weigert, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen;
  2. die Ware nach einer Frist von dreißig Tagen repariert oder ersetzt wird;
  3. die Nachbesserung oder der Ersatz der Ware dem Verbraucher erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen würde, insbesondere, wenn der Verbraucher die Kosten für die Rücknahme oder den Ausbau der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für den Einbau der reparierten oder ersetzten Ware zu tragen hat;
  4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz des erfolglosen Versuchs des Verkäufers, die Ware in Übereinstimmung zu bringen, fortbesteht.

Der Verbraucher hat auch das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Minderung des Preises oder einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt. In solchen Fällen ist der Verbraucher nicht verpflichtet, zunächst die Nachbesserung oder den Ersatz der Ware zu verlangen.

Der Verbraucher ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.

Jede Sperrung der Ware bis zu ihrer Reparatur oder ihrem Austausch hebt die bis zur Lieferung der reparierten Ware geltende Gewährleistung auf.

Die vorgenannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Verbraucherschutzgesetzes.

Jeder Verkäufer, der die Anwendung der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung in böser Absicht behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldstrafe von bis zu 300.000 € belegt werden, die auf 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des Verbraucherschutzgesetzes).

Für die Verbraucher gilt außerdem die gesetzliche Gewährleistung gegen versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung berechtigt den Verbraucher zu einer Preisminderung, wenn er die Ware behält, oder zu einer vollständigen Rückerstattung, wenn er die Ware zurückgibt.

Die folgenden Informationen gelten nur für Kunden mit gewöhnlichem Wohnsitz in Tschechien:

Der Verbraucher hat das Recht, den Mangel, der innerhalb von zwei Jahren seit der Lieferung des Produkts aufgetreten ist, zu melden und hat Anspruch auf seine gesetzlichen Rechte, die sich aus der mangelhaften Leistung von SEA TO SUMMIT ergeben, d.h. auf kostenlose Reparatur oder Ersatz des Produkts ohne größere Unannehmlichkeiten innerhalb von dreißig Tagen nach dem Antrag des Verbrauchers. Der Verbraucher kann eine Ermäßigung des Kaufpreises verlangen (und das Produkt behalten) oder vom Vertrag zurücktreten, indem er im Gegenzug für die Rückgabe der Produkte eine vollständige Erstattung erhält, wenn:

a) SEA TO SUMMIT sich weigert, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen;
b) der Mangel wiederholt auftritt;
c) der Mangel den Vertrag erheblich verletzt; oder
d) sich aus der Erklärung von SEA TO SUMMIT oder aus den Umständen ergibt, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher behoben werden kann.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bietet SEA TO SUMMIT die unten beschriebene verlängerte Gewährleistung für eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren ab dem Kaufdatum an.

Für Käufe, die seit dem 15.03.2023 auf www.seatosummit.eu getätigt wurden, bietet SEA TO SUMMIT den Kunden eine verlängerte Gewährleistung an, wenn ein Produkt einen Sachmangel aufweist. Mit dieser verlängerten Gewährleistung verlängert SEA TO SUMMIT die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf insgesamt fünf Jahre ab Kaufdatum.

SO MACHST DU EINEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH GELTEND

Produkt, das bei einem autorisiertem SEA TO SUMMIT Händler (im Geschäft oder online) gekauft wurde

Unsere autorisierten Outdoor-Händler sind unsere kompetenten Partner und dein erster Ansprechpartner. Sie können jede Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte wende dich an den Händler und befolge dessen Abläufe. In der Regel ist ein Kaufbeleg Voraussetzung, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Sollte es zu unerwarteten Komplikationen kommen, kannst du dich selbstverständlich an uns wenden und uns deine Beschwerde über das Beschwerdeformular schildern.

Produkt, das auf dieser Website gekauft wurde

Wenn du dein SEA TO SUMMIT Produkt auf dieser Website gekauft hast, befolge bitte die folgenden Schritte:

  1. Bitte fülle das Antragsformular für Gewährleistungsansprüche unten auf der Seite aus und sende es ab, bevor du das Produkt an uns zurücksendest.
  2. Stelle sicher, dass dein Original-Kaufbeleg vorliegt. Ansprüche, die nicht mit dem Original-Kaufbeleg eingereicht werden, fallen möglicherweise nicht unter deine gesetzlichen Rechte oder die verlängerte Gewährleistung.
  3. Alle Produkte, die im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs zur Überprüfung zurückgeschickt werden, müssen sauber und trocken sein.
  4. Bitte nutze für Rücksendungen an uns eine nachverfolgbare Versandmethode.

GEWÄHRLEISTUNGSFORMULAR

Wichtige Informationen zur freiwilligen Korrekturmaßnahme von den Alpha und Sigma Töpfen findest du hier.

 

Letzte Aktualisierung: 16.04.2024